„Unternehmen sind gut beraten, ihre Datenschutzprozesse rechtssicher auszugestalten“
Verbandsklagen sind zulässig – Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erhöht Risiken
Begehen Facebook & Co. Datenschutzverstöße, können jetzt auch Verbraucherschutzverbände im Rahmen von Verbandsklagen dagegen vorgehen. Einen Auftrag von Betroffenen benötigen Sie dafür nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof am 28. April entschieden.
„Damit gibt es nun weitere Akteure, die zusätzlich zu den Aufsichtsbehörden über die Einhaltung der DSGVO wachen. Das erhöht die Risiken auf Seiten der Unternehmen, die daher gut beraten sind, ihre Datenschutzprozesse rechtssicher auszugestalten. Es war abzusehen, dass der Europäische Gerichtshof diese Entscheidung trifft. Gleichzeitig bleibt zu hoffen, dass die Verbände künftig mit Augenmaß agieren“, sagt Dr. Stefan Drewes, CEO der Drewes Privacy Group.
Zum Hintergrund: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) hatte gegen Meta Platforms Ireland eine Unterlassungsklage angestrengt, weil diese ihren Nutzern kostenlose Spiele von Drittanbietern zugänglich gemacht habe und dabei gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher verstoßen habe. Der Bundesgerichtshof hielt die Klage zwar für begründet, hegte allerdings Zweifel an der Zulässigkeit. Diese hat der Europäische Gerichtshof nun ausgeräumt und festgestellt, dass auch Verbraucherschutzverbände auch ohne gesonderte Beauftragung durch Betroffene gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen erheben können.
Die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs ist hier zu finden: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-04/cp220068de.pdf