Dr. Benjamin Manthey
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht
Dr. Benjamin Manthey verfügt über umfassende Kenntnisse im Datenschutzrecht. Er hat sich bereits während seines Studiums intensiv mit Fragen des Datenschutzrechts beschäftigt und zu einer datenschutzrechtlichen Fragestellung promoviert. Er hat seine Kenntnisse im Rahmen mehrjähriger anwaltlicher Beratung, insbesondere im Bereich der IT-Dienstleister, in die Praxis überführt und mit dem Erwerb des Fachanwalts im Informationstechnologierecht unter Beweis gestellt. Datenschutzrecht denkt er wegen seiner Affinität zu Informationstechnologie nie losgelöst von technischen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Er arbeitet seit 2021 im Team von Dr. Drewes.
Werdegang
- Seit 2021 Rechtsanwalt im Bereich Datenschutz bei DPL Drewes Privacy Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2020 Promotion an der Universität Regensburg
- 2017 bis 2021 Rechtsanwalt bei einer Freisinger Anwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im IT-Recht
- 2017 Zulassung zur Anwaltschaft
- 2015-2019 Tätigkeit an der Universität Regensburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter
- Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und Aberdeen (UK)
Tätigkeitsschwerpunkte
- Datenschutzrechtliche Beratung von großen Unternehmensgruppen und datengetriebenen Unternehmen
- Beratung von NGOs bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben
- Datenverarbeitungsverträge: Auftragsverarbeitung und Gemeinsame Verantwortlichkeit, Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Betroffenenanfragen: Auskunfts- und Löschungsgesuche; Beratung bei Prozessgestaltung
- Verfahren mit Aufsichtsbehörden: Erstellung von Stellungnahmen zu Beschwerden und Anfragen
- IT-Dienstleistungen
Branchen
- IT-Dienstleister
- NGOs
- Immobilienkonzerne
Kontaktdaten
Dr. Benjamin Manthey
Rechtsanwalt, Fachanwalt
für IT-Recht
Dreizehnmorgenweg 6
D-53175 Bonn
+49 228 / 3727910
"Datenschutzrecht wird häufig als Störfaktor wahrgenommen. Die Kunst im Datenschutzrecht besteht darin, den gesetzlichen Rahmen für den Interessenausgleich zu beherrschen und in der Beratung frühzeitig zu erkennen, worauf die Datenverarbeitung eigentlich gerichtet ist. So lassen sich zufriedenstellende Lösungen für Unternehmen entwickeln. "
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